Kündigung der privaten Krankenversicherung nach dem Referendariat

Für alle, die nach dem Referendariat nicht in den Staatsdienst übernommen werden und keine Beschäftigung als Angestellter aufnehmen, sondern etwas anderes vorhaben, z. B. reisen, ehrenamtliche Tätigkeit, Auszeit etc., stellt sich die Frage: Wo bin ich jetzt eigentlich versichert?

Während des Vorbereitungsdienstes hatten wir die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Da wir als Beamte auf Widerruf Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherren hatten, war die private Krankenversicherung mit ihrem Ausbildungstarif die günstigere Alternative. Nun fällt unser Beamtenstatus weg und damit auch der günstige Tarif. Die Idee liegt also nahe, sich wieder in der günstigeren gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Das ist aber leider nicht so einfach möglich.

Auch wenn wir vor dem Referendariat, z.B. im Studium, bei einer gesetzlichen KV versichert waren, können wir nicht einfach wechseln, da wir nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Das klingt komisch und bedeutet nicht, dass wir unversichert bleiben dürfen. Es heißt, dass wir uns freiwillig versichern müssen, und das können wir nur bei der Versicherung, bei der wir zum letzten Mal pflichtversichert waren – also bei einer privaten Krankenkasse. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr vor dem Referendariat einen Monat, ein Jahr oder fünf Jahre bei einer gesetzlichen Krankenkasse wart. Lasst euch das nicht von Sachbearbeitern bei den Versicherungen erzählen, diese Regelung gilt spätestens seit 2007 nicht mehr.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben laut Gesetz nur in folgenden Fällen die Möglichkeit, euch wieder aufzunehmen:

  1. Ihr nehmt ein Angestelltenverhältnis auf, etwa als Lehrer bei einer Schule. Dann müsst ihr euch pflichtversichern und es wird euch eine gesetzliche Versicherung vorgeschlagen (ihr könnt aber auch eine andere wählen). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Dies ist die Alternative für die meisten Lehrer, die nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werden, für mich jedoch kein Weg, da ich ja erst einmal ins Ausland wollte.
  2. Ihr geltet als bedürftig und bezieht Arbeitslosengeld. Als ehemalige Referendare kommt das ALG 1 für euch nicht in Frage, da ihr im Referendariat nicht sozialversichungspflichtig beschäftigt wart. Der Bezug von ALG 2, Harz 4, kommt nur bei Bedürftigkeit in Frage. Hier kenne ich mich nicht wirklich aus, jedoch bin ich mir ziemlich sicher, dass ihr eure finanziellen Reserven aufbrauchen müsstet, bevor ihr Anspruch auf die Grundsicherung habt – keine besonders gute Voraussetzung für eine Weltreise oder längere ehrenamtliche Tätigkeit.
  3. Ihr schreibt euch als Studierender an irgendeiner Hochschule in irgendeinem zulassungsfreien Studiengang ein. Dabei ist es völlig egal, welcher Studiengang. Sobald ihr den Status Studierender habt, ist die gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet, euch wieder zu nehmen. Der Vorteil ist, dass ihr als Student oft von günstigen Tarifen profitiert, solange ihr noch nicht zu alt seid (bei der AOK Bayern z.B. 30 Jahre). Außerdem könnt ihr gewisse Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Ein Nachteil ist, dass ihr den Semesterbeitrag zahlen müsst, auch wenn ihr nicht wirklich studiert (an meiner Hochschule in Erlangen 117 Euro). Für mich war dieser Weg der einfachste, zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu kommen und dort zu bleiben. Denn auch wenn ich in ein paar Jahren nicht mehr immatrikuliert bin, habe ich so wieder die Möglichkeit, mich (jetzt wieder freiwillig) bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

Offene Punkte sind noch: Ist es möglich, die gesetzliche Krankenversicherung ruhen zu lassen, wenn man zwar noch in Deutschland gemeldet ist, aber eine Auslandskrankenversicherung mit Abdeckung von Heimaturlauben vorweisen kann (wie die STA Travel)? Und ist es möglich, als Studierender eingeschrieben zu bleiben, wenn man keinen Wohnsitz in Deutschland hat? Ich hoffe, dass ich diese Fragen in den nächsten Wochen nach ein paar Gesprächen mit meiner Versicherung beantworten und euch weitere Informationen geben kann.

 

 

 

 

 

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